Testen Sie Ihre Adresse:
Hotline
0800 200 203

Kostenloser Support (Montag bis Freitag)

Eine umfassende VoiceIP-Lösung für Unternehmen mit hohen Ansprüchen

Die Aastra Telecom Schweiz AG, führende Anbieterin von softwarebasierten Telefonsystemen in der Schweiz (PBX), vertreibt ein breites Sortiment an IP-PBX, mit denen Unternehmen übers Internet telefonieren können.

Um ihren Kunden eine unkomplizierte Nutzung dieser Lösungen zu ermöglichen, suchte Aastra nach einem spezialisierten Provider. Nach wochenlangen intensiven Tests fiel die Entscheidung schliesslich auf die Firma VTX, die sowohl im Bereich der Daten-, als auch der Sprachkommunikation tätig ist. Zur Sicherstellung einer reibungslosen Integration werden die Systeme in der ganzen Schweiz von den Händlernetzen der beiden Unternehmen installiert.

Aastra zertifiziert die VoiceIP-Plattform von VTX
Der VoIP-Boom sorgt bei den Telecom-Anbietern für wachsendes Interesse. Es ist jedoch nicht einfach, sich bei den mehreren Dutzend Angeboten auf dem Markt zurechtzufinden. Als Schweizer Marktführer bietet Aastra auch für Unternehmen mit höchsten Ansprüchen bedürfnisgerechte PBX-Lösungen. Damit ihre Kunden auf ein umfassendes Angebot zugreifen können, hat Aastra jetzt die VoIP-Anschlusslösungen von VTX zertifiziert. Die Brücke zwischen Hardware (PBX) und Telecom-Dienst (VoIP) ebnet den Weg für komplette, vollständig kontrollierte Lösungen.

Konkret sieht die Zusammenarbeit so aus: Eine IP-Telefonanlage von Aastra wird am Telefonnetz angeschlossen. Die Verbindung läuft dabei nicht über den Monopolisten Swisscom, sondern über VTX. Für Geschäftskunden entsteht dadurch ein enormes Sparpotenzial! VTX hat speziell für diese Telefonanlagen technische und kommerzielle Angebote ausgearbeitet.

Recherchez sur tout le site
Suche
Website durchsuchen
Suche
Angebot anfordern
Unsere Datenschutzbestimmungen einschliesslich unserer Online-Datenschutzerklärung sowie die Möglichkeiten zum Widerruf der Datenverarbeitung oder zur Abbestellung von Newslettern finden Sie hier: Datenschutzbestimmungen